Sherry ist einer der großen Klassiker der Weinwelt. Vor kurzem gab es ein umfangreiches Update der gesetzlichen Regelungen rund um dieses einzigartige Produkt - darum geht es in diesem Blog-Beitrag!
Fangen wir ganz vorne an: In Jerez und den umliegenden Regionen wurde schon vor der Eroberung durch die Römer Wein produziert. Jerez besitzt eine der ältesten geschützten Ursprungsbezeichnungen (auf Spanisch DO) in Europa: Seit 1933 gibt es die DO Jerez-Xérèz-Sherry und 1964 kam die DO Manzanilla de Sanlúcar dazu. Seitdem haben sich die Vorschriften kaum geändert - bis 2021. Im Jahr 2021 hat der Consejo de Vinos de Jerez bedeutende Änderungen vorgenommen und weitere werden dazu kommen. Die Idee hinter den Änderungen ist, die Region an die aktuellen Kundenwünsche anzupassen und den verschiedenen Rebsorten, Böden, der Vielfalt und den Weinbereitungsstilen mehr Sichtbarkeit zu verleihen.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Nicht-gespritete Weine:
Finos und Manzanillas waren traditionell Weine, die durch Zugabe von hochprozentigem Alkohol auf einen Alkoholgehalt von etwa 15 % hergestellt wurden. Mit den neuen Änderungen können Finos und Manzanillas auch ohne Aufspriten hergestellt werden, sobald der erforderliche Mindestalkoholgehalt erreicht ist. Ein natürlicher Weg, um einen hohen Alkoholgehalt im Wein zu erreichen, ist die Ernte reiferer Trauben (mehr Reife bedeutet mehr Zucker, was wiederum mehr Alkohol bedeutet).
Rebsorten:
Neben Palomino Fino, Pedro Ximenes und Moscatel sind jetzt auch andere Rebsorten zugelassen, wie Mantúo Castellano, Mantúo de Pillas, Beba, Vigiriega (auch bekannt als Vejeriego), Perruno und Cañocazo. Es handelt sich dabei um einheimische Sorten, die vor der Reblausplage in dem Gebiet weit verbreitet waren.
Pagos:
In Spanien bedeutet "Pago" Einzellage. Dabei handelt es sich um abgegrenzte Weinberge mit einzigartigen Mikroklimata, die Weine höherer Qualität hervorbringen können. In Jerez gibt es bereits einige berühmt-berüchtigte "Pagos", von denen Macharnudos wohl die berühmteste ist. Ab 2021 wird die Liste der "Pagos" erweitert, und es wird eine aktualisierte Karte mit den neuen Änderungen geben.
Manzanilla Passada und Fino Viejo/Antiguo:
Diese beiden Stile sind nun in Bezug auf die Reifung geregelt. Für beide gilt eine Mindestalterung von sieben Jahren.
Finos vs. Manzanillas:
Manzanillas und Finos sind vom Stil her ziemlich ähnlich. Beide Weine werden biologisch gereift und haben eine zitronengelbe Farbe und einen Charakter von Zitrone, Mandeln und Brot. Der Hauptunterschied zwischen ihnen besteht darin, dass der Manzanilla im Allgemeinen ein leichterer, salzigerer Wein ist. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Manzanilla nur in Sanlúcar hergestellt werden darf, während Fino in Jerez, El Puerto und auch in Sanlúcar produziert werden kann. Mit der neuen Gesetzgebung dürfen Weine, die in Sanlúcar durch biologische Reifung erzeugt werden, nur noch Manzanilla genannt werden, während Fino nur noch in Jerez und El Puerto erlaubt ist. Es wird jedoch eine Übergangszeit von 10 Jahren geben.
Jerez Superior:
Ab 2021 darf dieser Etikettenbegriff in allen Gebieten von Jerez verwendet werden. Zuvor war er auf Weine beschränkt, die in Jerez, El Puerto, Sanlúcar und Trebujena hergestellt wurden. Diese Klassifizierung basiert nun auf technischen und nicht mehr auf geografischen Kriterien, was vor allem für die Weine der anderen Unterregionen von höherer Qualität mehr Fairness schafft.
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